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Allgemeine Geschäftsbedingungen




1. Geltungsbereich


1.     Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung bei der zeitweiligen und entgeltlichen Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen und Lieferungen, inklusive allfälliger Vorleistungen zu Gunsten des Beherbergungsgastes.

2.     Allfällige Geschäftsbedingungen des Gastes finden nicht Anwendung, unter Vorbehalt einer vorher schriftlich vereinbarten anderslautenden Abrede. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Gast im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist sowohl der Endverbraucher, wie auch der gewerblich tätige Unternehmer.

2. Vertragspartner

Vertragspartner ist die AG GRAND HOTELS ENGADINERKULM, (nachfolgend „Hotel“ genannt) und der Besteller/Kunde – im Folgenden „Gast“ genannt.

3. Entstehung des Vertragsverhältnisses

1.     Das Vertragsverhältnis kommt mit Versand der Bestätigung an den Gast zustande. Änderungen oder Stornierungen können nur noch im Rahmen dieser AGB erfolgen.

2.     Hat ein Dritter für den Gast gehandelt, haftet der Gast dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, die aus oder im Zusammenhang mit dem Hotelaufenthalt entstehen.

4. Preise

1.     Preise für Zimmer und anderen Dienstleistungen im Hotel sind ausschliesslich in Schweizer Franken (CHF) und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Schweizer Recht angegeben.

5. Garantie, Rechnungsstellung, Vorauszahlung

1.     Jede Buchung muss mittels einer gültigen Kreditkarte garantiert werden.

2.     Bei einer allfälligen Vorauszahlung sind 100% des Totalbetrages innerhalb der in der Bestätigung vermerkten Frist (in der Regel 7 Tage vor Anreise) zu begleichen.

3.     Eine allfällig vereinbarte Vorauszahlung muss vor Abreise des Gastes eingetroffen sein. Andernfalls wird der Gast bei Abreise belastet. Vorauszahlungen sind Mehrwertsteuerpflichtig.

6. An- und Abreise


1.     Die Hotelzimmer sind ab 15.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag vor 12.00 Uhr zu verlassen.

2.     An- oder Abreisen ausserhalb des erwähnten Zeitraumes sind nur bei Verfügbarkeit und vorgängiger Kontaktaufnahme mit unserer Reservation bzw. unserem Empfang möglich und werden dementsprechend verrechnet.



3.     Je nach Buchungssituation kann eine späte Abreise bis 15.00 Uhr kostenlos, bis 18.00 Uhr zum halben Zimmerpreis und danach zum vollen Zimmerpreis gewährt werden.



4.     Wünscht ein Gast, das Zimmer garantiert vor 15.00 Uhr beziehen zu können, ist zusätzlich die vorangehende Nacht zum vollen Preis zu buchen.

7. Nutzung und Rückgabe von Hotelzimmern


1.     Die Nutzung der Hotelzimmer und der Gebrauch der zur Verfügung gestellten Gegenstände, Geräte und Einrichtungen dürfen ausschliesslich in der dafür vorgesehenen Nutzung erfolgen. Schäden und körperliche Verletzungen aufgrund missbräuchlicher Anwendung von zur Verfügung gestellten Gegenstände, Geräte und Einrichtungen werden vom Hotel abgelehnt. Als missbräuchlich wird auch anerkannt, wenn mehr Personen als vorgesehen oder angemeldet das oder die gemieteten Hotelzimmer nutzen.

2.     Schäden, welche durch den Gast vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden, können durch das Hotel in Rechnung gestellt werden.

8. Frühstück

1.     Das Frühstücksbuffet sowie das Kontinentale Frühstück, das über den Roomservice bestellt werden kann, ist in unseren Zimmerpreisen enthalten.

9. Zwischen- und Schlussabrechnung

1.     Während des Aufenthaltes erhält der Kunde auf Wunsch wöchentlich eine Zwischenrechnung über die bis dahin erbrachten Leistungen.

2.     Die Schlussabrechnung ist spätestens bei der Abreise zahlbar.

10. Stornierungsbedingungen


1.     Eine Annullierung muss uns spätestens 7 Tage vor dem Anreisedatum erreichen.

2.     Für eine allfällige Annullierung nach Ablauf der oben erwähnten Frist oder No-Show werden Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt.



3.     Während gewissen Zeiträumen kann eine längere Stornierungsfrist vereinbart werden, die in der Reservierung entsprechend vermerkt wird.

11. Rücktritt des Hotels


1.     Wird eine vereinbarte oder gemäss Punkt 5 verlangte Vorauszahlung oder anderweitige Zahlungssicherstellung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessen kurzen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2.     Ferner ist das Hotel berechtigt, dann vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn die Aufnahme, die Weiterführung oder die vollständige Erfüllung des Vertragsverhältnisses dem Hotel nicht oder nicht mehr zumutbar ist, u.a. aber immer dann, wenn

  • höhere Gewalt/andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar erscheinen lassen (Force Majeur),
  • Zimmer und/oder Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Gastes oder des Zweckes) gebucht wurden,
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der anderen Gäste und/oder des Hotels gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

3.     In den genannten Fällen ist das Hotel zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt und es entsteht keinerlei Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Allfällig vom Gast geleisteten Anzahlungen bzw. Zahlungssicherstellungen fallen bzw. stehen dem Hotel nach Massgabe der in Punkt 12 festgelegten Bestimmungen zu.

12. Haftung des Hotels


1.     Das Hotel haftet dem Gast grundsätzlich nur für Letzterem willentlich oder grobfahrlässig zugefügtem Schaden, der als direkte Folge einer Nicht- oder erheblichen Schlechterfüllung der vom Hotel übernommenen Vertragspflichten eingetreten ist. Die Schadenersatzsumme wird in jedem Falle auf maximal der vom Gast gebuchten oder bei der Abreise tatsächlich bezahlten Aufenthaltsentschädigung (ohne MwSt. und Barbezüge) beschränkt.



2.     Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Dem Gast trifft die Obliegenheit, alles ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.



3.     Das Hotel haftet bei Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände ebenso nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit das Hotel für Dritte gesetzlich einzustehen hat, haftet es ebenso nur, wenn ein grobes Verschulden der Drittperson vorliegt, ausgeschlossen ist die Haftung des Hotels falls der Dritte den Schaden vorsätzlich verursacht hat.



4.     Die Haftung des Hotels wird ausdrücklich insbesondere auch für Dritt- und Reflexschaden betragsmässig auf die Leistungen der Hotel-Haftpflicht-Versicherung begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung wird ausdrücklich abbedungen. Eine Haftung für Wertsachen und Bargeld besteht nur dann, wenn diese im Zimmersafe aufbewahrt werden oder an der Rezeption gegen Quittung abgegeben wurden, bis zu einem Maximalbetrag von CHF 50’000.- pro Schadensfall. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die in Folge höherer Gewalt entstehen.



5.     Allfällige Haftungsansprüche verwirken ersatzlos, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel schriftlich Anzeige erstattet.



6.     Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen des Gastes und deren Inhalten auf dem Hotelgrundstück haftet das Hotel nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.



7.     Nachrichten, Post und Warensendungen für den Gast werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen wie auch Dritt- oder Reflexschaden, sind ausgeschlossen.

13. Restaurants und Bars

1. Geltungsbereich und Vertragspartner:

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem einzelnen Gast (nachfolgend “einzelner Gast”, “Gast” oder “Sie”) und der AG GRAND HOTELS ENGADINERKULM (nachfolgend “Hotel” oder “wir”). Als einzelne Gäste gelten alle Gäste, die Reservierungen für eine Gruppe von bis zu 8 Personen vorgenommen haben. Gruppen mit mehr als 8 Personen gelten als Gruppenbuchungen und unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare, Tagungen und Bankette.

2. Vertragsabschluss:

  1. Es gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) für den Vertragsabschluss. In der Regel kommt der Vertrag durch eine Reservierungsbestätigung zustande, die mündlich oder in elektronischer Form vom Hotel erteilt wird.
  2. Sie erkennen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version der AGB an.
  3. Andere vertragliche Bedingungen, auch solche, die der Gast bei Abschluss des Vertrages für anwendbar erklärt, sind nur dann gültig, wenn und soweit sie vom Hotel schriftlich ausdrücklich anerkannt wurden.
  4. Sollte der Gast Dienstleistungen wünschen, die nicht vom Hotel angeboten werden, tritt das Hotel als Vermittler auf. Diese Dienstleistungen werden separat berechnet, und die Verträge für diese Leistungen werden nicht mit dem Hotel abgeschlossen.
  5. Wenn ein Dritter für den Gast eine Reservierung vornimmt, haftet dieser dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Jeder Dritte ist verpflichtet, alle reservierungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB, an den Gast weiterzuleiten.

3. Leistungen, Preise, Zahlungen bei Nichterscheinen, Rechnungsstellung:

  1. Das Hotel ist verpflichtet, den vom Gast reservierten Tisch gemäss der Reservierung und dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Das Hotel hält den reservierten Tisch bis zu 15 Minuten nach der bestätigten Reservierungszeit frei. Danach ist das Hotel nicht mehr an die Reservierung gebunden und kann nach eigenem Ermessen den Tisch anderen Gästen zuweisen und auf die Erbringung von Dienstleistungen an den verspäteten Gast verzichten. Ungeachtet dessen verzichtet das Hotel nicht auf das Recht, eine No-Show-Gebühr zu erheben.
  3. Der Gast ist verpflichtet, den vom Hotel für die Bereitstellung des Tisches und der sonstigen vereinbarten Leistungen geltenden oder vereinbarten Preis zu bezahlen. Dies gilt auch für auf Wunsch des Gastes erbrachte Leistungen und Auslagen des Hotels bei Dritten. Die vereinbarten Preise werden in Schweizer Franken angegeben, einschliesslich der gesetzlichen geltenden Mehrwertsteuer. Wenn der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und der Ankunft des Gastes mehr als vier Monate beträgt und sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz oder andere lokale Steuern und Abgaben erhöhen oder neue lokale Steuern und Abgaben eingeführt werden, behält sich das Hotel das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag der Erhöhung der Mehrwertsteuer oder lokalen Steuern und Abgaben oder um den Betrag der neu eingeführten lokalen Steuern und Abgaben zu erhöhen.
  4. In einigen unserer Restaurants arbeiten wir mit einer No-Show-Gebühr: Die Höhe der Gebühr wird bei der Reservation kommuniziert und fällt an, falls der Gast nicht zur gebuchten Reservierung erscheint, ohne das Hotel mindestens 24 Stunden vor der Reservierungszeit zu benachrichtigen. Die No-Show-Gebühr wird der vom Gast bei der Reservierung angegebenen Kreditkarte belastet.
  5. In einigen unserer Restaurants arbeiten wir mit zwei Belegungszeiten, z.B. 19:00 und 21:00 Uhr. Gäste mit einer gewählten Belegungszeit von 19.00 Uhr verpflichten sich, den Tisch bis 20:45 Uhr zu verlassen, unabhängig von ihrer Ankunftszeit.
  6. Wird eine Rechnung gestellt und wurde nichts anderes schriftlich vereinbart, muss diese spätestens vor der Abreise des Gastes bezahlt werden. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, den gesetzlich geltenden Verzugszins von 5% des Rechnungsbetrages nach der ersten Mahnung zu berechnen. Weitere Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben vorbehalten.
  7. Das Hotel akzeptiert Bargeld sowie alle in der Schweiz gängigen Kreditkarten als Zahlungsmethoden. Schecks werden nicht akzeptiert.

4. Vertragsrücktritt:

  1. Das Hotel ist berechtigt, aus wichtigem Grund ausserordentlich vom Vertrag zurückzutreten, zum Beispiel im Falle von:
    • Höherer Gewalt;
    • anderen Umständen, die nicht vom Hotel zu vertreten sind und die die Durchführung des Vertrages unmöglich machen; oder wenn
    • das Hotel einen berechtigten Grund hat, anzunehmen, dass die Nutzung der Hotelservices den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder das Hotel gefährden könnte.
  2. Tritt das Hotel aus wichtigem Grund vom Vertrag zurück, hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung. Eine etwaige No-Show-Gebühr wird hinfällig.

5. Haftung des Hotels:

  1. Das Hotel haftet nur für vorsätzliches Verhalten und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit und für Hilfspersonen, ist vollständig ausgeschlossen.
  2. Wird dem Gast ein Parkplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt, auch wenn hierfür eine Gebühr erhoben wird, oder stellt das Hotel dem Gast eine andere Möglichkeit zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände zur Verfügung, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Skier, Schlitten, Snowboards, etc., kommt dadurch kein Aufbewahrungsvertrag zustande. Das Hotel hat keine Überwachungsobligation. Bei Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugen oder deren Inhalten sowie von hinterlegten Gegenständen auf dem Hotelgelände, haftet das Hotel nicht, es sei denn, das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. In diesen Fällen muss der Schaden spätestens bei Verlassen des Hotelgeländes gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
  3. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Leistungen von Subunternehmern, die im Hotel erbracht werden.
  4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich sechs Monate nach der Abreise, sofern die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen keine längeren Fristen vorschreiben.

6. Datenschutz:

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Gastes durch das Hotel wird in der Datenschutzerklärung erläutert. Diese ist ein integraler Bestandteil dieser AGB. Die Datenschutzerklärung kann hier eingesehen werden.

7. Abtretung:

Das Hotel behält sich das Recht vor, etwaige Ansprüche gegen den Gast aus diesem Vertrag, einschliesslich Teilraten, Verzugszinsen und Mahngebühren, an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.

8. Schlussbestimmungen:

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Dieser Vertrag unterliegt ausschliesslich dem Schweizer Recht.
  3. Die Parteien vereinbaren hiermit, dass der ausschliessliche Gerichtsstand in St. Moritz / Schweiz liegt.

14. Schlussbestimmungen, Gerichtstand, anwendbares Recht und Zustellungsadresse

1.     Einseitige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB durch den Gast sind auch in schriftlicher Form unwirksam.



2.     Erfüllungs- und Zahlungsort ist St. Moritz, Schweiz.



3.     Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die zeitweilige und entgeltliche Überlassung von Hotelräumlichkeiten zur Beherbergung unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht wirtschaftlich am nächsten kommt.



4.     Das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und der AG GRAND HOTELS ENGADINERKULM untersteht ausschliesslich dem Schweizer materiellen Recht unter Ausschluss aller Bestimmungen des IPRG sowie aller allfällig anwendbaren bi- und multilateralen internationalen Vereinbarungen.



5.     Als ausschliesslicher Gerichtstand für alle Forderungen aus oder im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag zwischen den eingangs erwähnten Parteien ist St. Moritz. Der vertraglich vereinbarte Gerichtstand findet auch für allfällige vorprozessuale einstweilige Massnahmen Anwendung.



6.     Die im Ausland wohnenden Gäste, bzw. Gäste ohne festen Wohnsitz, bzw. mit unbekanntem Wohnsitz, erklären hiermit, sich im Sinne von Art. 50 Abs. 2 SchKG der Zwangsvollstreckung in der Schweiz unterstellen zu wollen, und wählen zu Gunsten der AG GRAND HOTELS ENGADINERKULM und als Spezialdomizil für die Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Beherbergungsvertrag St. Moritz.



7.     Der im Ausland wohnhafte Gast sowie der Gast ohne festen Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz ist einverstanden, dass allfällige für ihn bestimmte Gerichts- und/oder Vollstreckungsdokumente der St. Moritzer Gerichts- oder Vollstreckungsbehörden, inklusive Verfügungen und Entscheidungen, mit rechtsverbindlicher Wirkung an die Hotel-Adresse zugestellt werden können.